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Druckgeräterichtlinie

Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU | TÜV Rheinland

Prüf- und Überwachsdaten immer im Blick

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Unser Online-Verzeichnis "Roter Faden" bietet prüfpflichtigen Objekten eine schnelle, übersichtliche und jederzeit verfügbare Orientierungshilfe über Rechtsgrundlagen und Prüfintervallen.

Erfüllung der Anforderungen der Druckgeräterichtline durch unsere Services

In der Europäischen Union dürfen seit Mai 2002 ausschließlich Druckgeräte und Baugruppen (im Folgenden „Druckgeräte“ genannt) in Verkehr gebracht werden, die den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie, kurz DGRL, oder im Englischen als Pressure Equipment Directive, kurz PED, entsprechen. Am 27.06.2014 wurde die neue DGRL 2014/68/EU veröffentlicht.

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Umsetzung der Richtlinie und Konformitätsbewertung durch entsprechende Prüfungen, Analysen, Überwachungen und Zertifizierungen sowie durch die Vergabe der CE-Kennzeichnung. Da in vielen Fällen auch andere Richtlinien für Ihre Druckgeräte zur Geltung kommen, wie beispielsweise die ATEX- oder Maschinenrichtlinie, bieten wir Ihnen auch für diese die passenden Dienstleistungen.

Mit uns haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Sie vom Entwurf bis hin zur Abnahme einzelner Druckgeräte bzw. Baugruppen begleitet. Dabei können wir Ihnen weltweit stets alle erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand bieten.

Sie möchten mehr über unsere Services für die Umsetzung der DGRL 2014/68/EU erfahren? Kontaktieren Sie jetzt unsere Experten!

Europaweite Zulassungen und Qualitätssicherung durch die Erfüllung der DGRL

Mit unseren Services erfüllen Sie die Anforderungen der Druckgeräterichtlinie. Dadurch sind Sie in der Lage, Ihre Geräte ohne örtliche Genehmigungsverfahren in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union auf den Markt zu bringen. Die Auszeichnung mit dem CE-Kennzeichen belegt Ihre Konformität mit den aktuellen Richtlinien.

Durch die Einführung eines Qualitätssicherungs-Systems optimieren Sie Ihre Prozesse, senken Ihre Risiken, sparen Kosten und steigern die Qualität Ihrer Produkte.

Unsere Services entsprechend der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

Die Druckrichtlinie gilt für Druckgeräte und Baugruppen mit einem max. zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar. Dazu gehören beispielsweise Druckbehälter, Dampfkessel, Rohrleitungen und Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion (z. B. Sicherheitsventile) und druckhaltende Ausrüstungsteile mit an drucktragenden Teilen angebrachten Elementen (z. B. Flansche, Stutzen, Kupplungen, Hebeösen).

Für zahlreiche Druckgeräte gelten verschiedene Normen (z. B. AD 2000 Merkblatt oder DIN EN 13445 für unbefeuerte Druckbehälter) und Richtlinien (z. B. ATEX-Richtlinie, Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie oder die Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)). Den Anforderungen entsprechend können wir Ihnen die passenden Services bieten.

Darüber hinaus fordert die DGRL ein Qualitätssicherungs-System, kurz QS-System, in dem die Zuständigkeiten und Verfahren für gewisse Module festgelegt werden. Dieses entspricht einer Zertifizierung gemäß ISO 9001, ergänzt durch produktspezifische Anforderungen. Dadurch wird eine höchstmögliche Prozesssicherheit erreicht. Die Überwachung des QS-Systems ermöglicht es, rechtzeitig Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen zu ergreifen.

Kategorien für das Konformitätsbewertungsverfahren der DGRL

Vor dem Inverkehrbringen muss der Hersteller jedes Gerät einem Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Anhang III der Richtlinie unterziehen. Dafür gibt es eine festgelegte Einstufung der Geräte in Kategorien.

Einstufung der Geräte in Kategorien und Module nach Druckgeräterichtlinie | TÜV Rheinland

  • Module A und A2 – Interne Fertigungskontrolle
    Der Hersteller ist selbstverantwortlich für eine durchgängige interne Fertigungskontrolle. Bei Modul 2 ergänzt diese eine stichprobenhafte Druckgeräteprüfung.
  • Modul B(B) – EU-Baumeisterprüfung (Baumuster)
    Die notifizierte Stelle prüft anhand der technischen Unterlagen und eines Baumusters die Erfüllung der DGRL-Anforderungen.
  • Module B(E) – EU-Baumusterprüfung (Entwurfsmuster)
    Prüfung der technischen Unterlagen.
  • Modul C2 – Konformität mit der Bauart
    Der Hersteller erklärt die Konformität mit der in der Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Bauart – die notifizierte Stelle überwacht stichprobenweise die Fertigung und Prüfung.
  • Module F und G – Einzelprüfung
    Die notifizierte Stelle prüft jedes Produkt und stellt die Konformitätsbescheinigung aus. Diese ist die Grundlage für die CE-Kennzeichnung.
  • Module D, D1, E, E1, H, H1 – QS-Systeme
    Qualitätssicherung durch ein QS-System.
  • Werkstoffhersteller
    Die notifizierte Stelle auditiert das QS-System des Werkstoffherstellers.

Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem:

  • Entwurfsprüfung einzelner Druckgeräte
  • Entwurfsprüfung von Baugruppen – inkl. Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Ausführung und Eignung von MSR Schutzeinrichtungen, Stromlaufpläne, Eignung elektronischer Komponenten, PLT-Einrichtungen, Sicherheitsventile)
  • Zertifizierung von Fügepersonal und Fügeverfahren (für die Kategorien II, III und IV)
  • Zertifizierung von ZfP-Personal (für die Kategorien III und IV)
  • Einzelgutachten von Werkstoffen, z. B. beim Einsatz von ASME-Werkstoffen unter der DGRL (für die Kategorien II, III und IV)
  • Einzelabnahmen von Druckgeräten bzw. Baugruppen (Modul F und G)
  • Erteilung von Baumusterzulassungen, Modul B (Bau- und Entwurfsmuster)
  • Auditierung von QS-Systemen, Modul D/D1, E/E1 und H/H1
  • Auditierung von QM-Systemen von Werkstoffherstellern nach Abschnitt 4.3
  • CE-Kennzeichnung

Eine umfassende Betriebssicherheit ist ohne Cybersecurity nicht mehr möglich.

Technische Anlagen, die aufgrund ihrer besonderen Gefährdung im Bereich Dampf, Druck, Absturz oder Brand bzw. Explosion regelmäßig überprüft werden müssen, sind künftig neben der Prüfung auf Funktionale Sicherheit auch auf Cybersicherheit zu überprüfen. Erfahren Sie, welche gesetzlichen Veränderungen erwartet werden.

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Profitieren Sie von unserer Kernkompetenz im Bereich der Druckgeräte

Wir bieten Ihnen über 140 Jahre Erfahrung mit Druckgeräten. Durch unsere Mitwirkung in entscheidenden Ausschüssen erhalten Sie von uns aktuelle Informationen aus erster Quelle. So können wir Ihnen stets schnelle und passende Lösungen sowie alle gewünschten Services aus einer Hand bieten. Das beinhaltet beispielsweise alle erforderlichen Prüfungen, Zertifizierungen sowie entsprechende Schulungen . Wir sind ein zuverlässiger und flexibler Partner an Ihrer Seite und verfügen über zahlreiche weltweite Standorte.

Erfahren Sie jetzt mehr über unsere Dienstleistungen für Ihre Druckgeräte und Baugruppen. Sprechen Sie uns jetzt an!

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